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Ein Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft kann ein Untermiet- oder ein Hauptmietvertrag sein. Ein Untermietvertrag besteht zwischen Hauptmieterin(n)en/Hauptmieter und Untermieterin(nen)/Untermieter. Ein Hauptmietvertrag hingegen liegt dann vor, wenn der Mietvertrag zwischen der Wohnungssuchenden/dem Wohnungssuchenden und der Wohnungs- oder Hauseigentümerin/dem Wohnungs- oder Hauseigentümer geschlossen wird.
Folgende vertragliche Möglichkeiten bestehen:
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Marktgemeinde Großmugl
Marktplatz 23
2002 Großmugl
Tel: 02268/6610
Fax:02268/6610-8
gemeindeamt@grossmugl.gv.at
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